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Mitgliedschaft Zuständigkeit Die FBG ist der zuständige Unfallversicherungsträger für alle fleischwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Hierzu gehören z. B. Fleischereien, Fleischwarenfabriken, Geflügelschlachtereien und Ausbein- und Zerlegebetriebe. Die Satzung der FBG enthält in § 3 eine detaillierte, nicht abschließende Aufstellung der fleischwirtschaftlichen Betriebe, für die die FBG sachlich zuständig ist.
Die FBG hat mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen eine Zuständigkeitsvereinbarung für landwirtschaftliche Selbstvermarkter geschlossen, durch die Abgrenzungsprobleme geregelt werden.
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